Sonja Bongers MdL

Schulen weiter sanieren und modernisieren:

NRW braucht Programm „Gute Schule 2025“ – Fördervolumen beträgt 2,5 Milliarden Euro

Was die rot-grüne Landesregierung seinerzeit mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ auf den Weg gebracht hat, muss nun für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden. Dabei sind Investitionen in die moderne Schulinfrastruktur unabdingbar. Dies gilt nicht nur für die digitale Infrastruktur. Sondern vielmehr müssen die Schulen in Nordrhein-Westfalen auch baulich in einem modernen Zustand sein. Dies ist momentan allerdings oft nicht der Fall. Es ist notwendig, dass das Land die Investitionsbedarfe für Schulen in NRW zentral erfasst.

Kein unterfinanziertes Flickenteppich-Förderprogramm

„Viele Schulen sind marode und können nicht allein durch die Schulpauschale oder ein unterfinanziertes Flickenteppich-Förderprogramm saniert werden. Das Programm „Gute Schule 2020″ ist wirksam, muss aber jetzt weitergeführt werden. Immer noch bedürfen Kommunen finanzieller Unterstützung, um einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten zu können.

Die Landesregierung und die zuständige Ministerin für Schule und Bildung scheinen hierzu eine andere Haltung zu haben und es ist unklar, ob es eine Fortführung des Programms geben wird. Dabei ist die bauliche Situation für viele nordrhein-westfälische Schulen weiterhin prekär. NRW liegt bei den Investitionen im Schulwesen im bundesweiten Vergleich weit hinten.“ sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

Baufälligkeit und fehlende Digitalisierung

Häufig müssen die Schülerinnen und Schüler in NRW ihren Unterricht in baufälligen Gebäuden ohne vernünftige digitale Infrastruktur abhalten. Das wirkt sich negativ auf das Bildungsniveau aus. „Marode Gebäude und fehlende Digitalisierungskonzepte ermöglichen nicht eine digitale Lehr- und Lernkultur zu etablieren, um im weltweiten Vergleich anschlussfähig zu bleiben“, so Bongers weiter.

Gerade die Corona-Pandemie hat verdeutlicht, wie schlecht es um das digitale Lernen an NRW-Schulen bestellt ist. Als Schulträger stehen insbesondere die Kommunen unter einem hohen Druck, die Schulen in einen entsprechenden Zustand zu bringen, mit einer digitalen Infrastruktur auszustatten und diese durch regelmäßige Wartung, Sanierung und Modernisierung auch zu erhalten. Aber die Mittel, die den Kommunen durch den Digitalpakt zur Verfügung gestellt wurden, werden bisher nur in geringem Maße abgerufen.

„Aufgrund der prekären Finanzlage vieler nordrhein-westfälischer Gemeinden ist es zu einer verzögerten Wahrnehmung dieser Aufgabe gekommen. Mit einer an die aktuellen Bedingungen angepassten Neuauflage des „Gute Schule 2020″- Gesetzes sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Schulinfrastruktur kurzfristig auf einen aktuellen Stand zu bringen. Dafür müssen zirka 2,5 Milliarden Euro veranschlagt werden“, sagt Bongers.