Sonja Bongers MdL

Stichwort:  Gerichtsvollzieher

MdL Sonja Bongers:

Mehrkosten der Gerichtsvollzieher für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgleichen

„Gerichtsvollzieher nehmen wichtige Aufgaben für den Staat wahr. Sie machen diese Aufgabe weder ehrenamtlich, noch zu ihrem Privatvergnügen, sondern für die Allgemeinheit. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat für die Gerichtsvollzieher große Kosten verursacht. Es sollte selbstverständlich sein, dass diese Kosten erstattet werden“, sagte die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers im Düsseldorfer Landtag.

Nun ist es leider immer noch so, dass sich die Vergütung ausschließlich, nach §§ 1, 2 der Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher richtet. Sofern die Vergütung nicht auskömmlich sei, besteht die Möglichkeit eines Härtefallantrags gemäß § 5 GVVergVO. Bedeutet: Die Vergütung nach den oben genannten Vorschriften umfasst nicht (auskömmlich) die Kosten für die Einführung und nunmehr den Betrieb des elektronischen Rechtsverkehrs. Mehr …


Sonja Bongers und Sven Wolf:

„Justiz braucht Schutzausrüstung!“

Zu den geplanten Lockerungen im Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

Sonja Bongers: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Gerichte ihre Arbeit langsam wieder normalisieren. Das geht aber nach unserer Auffassung nur, wenn das Land die Bediensteten auch ausreichend schützen kann. Wenn zum Beispiel die Besucher von Strafprozessen im Eingangsbereich durchsucht werden, brauchen die Wachtmeister Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel. Die Richter müssen auch die Möglichkeit haben, auf Schutzausrüstung zuzugreifen. Und natürlich gilt das erst recht für die Gerichtsvollzieher, die sogar Hausbesuche machen müssen. Erst wenn diese Schutzausrüstung verfügbar ist, sind Lockerungen vertretbar.“ Mehr …