Sonja Bongers MdL

Stichwort:  Reisen

Corona-Krise:

Corona und Reisen – Fragen und Antworten

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit nicht möglich gebuchte und schon bezahlte Pauschalreisen anzutreten. Bis mindestens Ende April gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Daher gilt derzeit:

Rückerstattung muss durch Veranstalter erfolgen

Kunden, die eine Pauschalreise gebucht hatten, die aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, dürfen gezahlte Reisekosten zurückfordern. Der Veranstalter muss unverzüglich nach Absage der Reise, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen die Kosten erstatten. Sollte dies nicht geschehen, kann der Kunde fristgerecht mahnen. Einige Reiseveranstalter versuchen, einen Teil ihrer Kosten auf die Kunden abzuwälzen. Sie stellen hohe Aufwandsentschädigungen für die Rückabwicklung der Reise in Rechnung. Verbraucherzentralen warnen davor, zu zahlen: Es existiert keine vertragliche noch rechtliche Grundlage für einen Zahlungsanspruch zugunsten des Veranstalters. Mehr …


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