Sonja Bongers MdL

Sexualisierte Gewalt:

Juristinnen und Juristen brauchen interdisziplinäre psychosoziale Fortbildungsangebote

Kinderpornographie, Missbrauch, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Sklaventum. Die Erfahrungen von Opfern mit sexualisierter Gewalt lösen oftmals schlimme Traumata und in der Folge auch posttraumatische Belastungsstörungen aus. Das ist nicht nur für die Opfer schwerwiegend, sondern auch für viele Juristinnen und Juristen, die täglich mit solchen Fällen konfrontiert werden. Um solche Belastungen besser verarbeiten zu können, sollte Juristinnen und Juristen die Möglichkeit gegeben werden, professionelle Unterstützung im gezielten Umgang mit Opfern von sexualisierter Gewalt in Anspruch zu nehmen.

„Gerade Richterinnen und Richter der Familien- und Jugendgerichte sowie Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte würden von entsprechenden Fortbildungsangeboten profitieren“, sagt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im NRW-Landtag, Sonja Bongers.

Interdisziplinäre Fortbildungen

Die Fortbildungsangebote sollten interdisziplinär ausgerichtet sein. Das würde bedeuten, dass sich Juristinnen und Juristen zusammen mit Fachkräften aus Pädagogik und Psychotherapie fortbilden könnten. So entstünde ein gegenseitiger Lerneffekt innerhalb unterschiedlicher Berufsgruppen, so Bongers.

Zu wenige Angebote

Leider sind derzeit zu wenige Fortbildungsangebote verfügbar. „In Gesprächen mit dem Richterbund wurde uns mitgeteilt, dass gerade aus dem Bereich der Familiengerichte großes Interesse besteht. Leider sind diese Kurse sehr schnell ausgebucht. Um hier möglichst Vielen gerecht zu werden, sollten die Kapazitäten vergrößert werden, so die SPD-Politikerin.

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