Sonja Bongers MdL

Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie muss umgesetzt werden:

Zugang zu Schuldnerberatung sicherstellen – Fast sechs Millionen Schuldner

Die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers hat sich dafür ausgesprochen eine landesgesetzliche Grundlage in NRW zu schaffen, die nach den Vorgaben der EU-Verbraucherkredit-Richtlinie und des bundesdeutschen Schuldnerberatungsdienstgesetzes, für alle Ratsuchenden einen kostenlosen Zugang zur Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ermöglicht.

„Vor wenigen Tagen ist der Schuldneratlas des Instituts Creditreform für das Jahr 2025 veröffentlicht worden. Während die Überschuldungsquote in den letzten Jahren aufgrund des sogenannten „Angstsparens“ leicht zurück gegangen ist, weist der neue Schuldneratlas wieder einen Anstieg der Quote auf. Besonders jüngere Menschen geraten aufgrund neuer Bezahlmodelle wie „Buy Now – Pay Later“ immer stärker in finanzielle Schieflagen“, sagt die SPD-Rechtsexpertin, die selbst Menschen in ihrer Privatinsolvenz betreut hat.

Hohe Quoten in NRW

Insgesamt ist die Zahl von überschuldeten Deutschen 2025 auf über 5,67 Millionen gestiegen. Das ist ein Anstieg von zwei Prozent. In Nordrhein-Westfalen ist die Lage noch dramatischer: Der aktuelle Schuldneratlas listet unter den 20 Kommunen mit der höchsten Überschuldungsquote deutschlandweit allein elf aus NRW. Die Überschuldungsquote in diesen schwer betroffenen Kommunen liegt zwischen 13 und 18 Prozent. Das heißt, dass fast jeder fünfte Haushalt von Überschuldung getroffen ist. Auch dort ist keine Entspannung der Lage zu erwarten.

„Die Auslöser für Überschuldung sind immer gleich: Arbeitslosigkeit, Trennung, Erkrankung, gescheiterte Selbständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Einkommensarmut. Dazu erkennen wir auch die gestiegenen Wohn- und Lebensmittelkosten, die die Menschen belasten“, so die Landtagsabgeordnete.

Bongers warnt auch vor den Langzeitfolgen der Corona-Pandemie. Die Auswirkungen seien noch nicht absehbar. Ein Teil der Bevölkerung leidet immer noch unter erheblichen finanziellen Einbußen. Prekär Beschäftigte und Beschäftigte in Branchen ohne Tarifbindung, Selbstständige, Studierende und Menschen in Ausbildung seien besonders von Beschränkungsmaßnahmen betroffen. Das habe nicht nur mittelbare Auswirkungen auf die Karrieren dieser Gruppen – auch deren Rentenansprüche und damit die Existenzsicherung im Alter werde davon betroffen sein, so die Landtagsabgeordnete weiter.

Bongers plädiert dafür die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen zu stärken. „Betroffene brauchen fachliche Unterstützung, um so aus den belastenden Lebenslagen herauszukommen. Der Überschuldung lässt sich ohne qualifizierte Beratung und entsprechende Beratungsstrukturen kaum begegnen. Die Erfahrung zeigt, je früher Beratung ansetzt und Maßnahmen gegen Überschuldung ergriffen werden, desto eher kann ein weiteres Absinken in die Schuldenspirale mit ihren finanziellen und sozialen Folgen verhindert werden“, erklärt Bongers.

Hohe Wirksamkeit

Die Wirksamkeit von Schuldner- und Insolvenzberatung ist hoch: Laut eines Prüfberichts des Bayerischen Arbeits- und Sozialministeriums bewirkt jeder in die Schuldner- und Insolvenzberatung investierte Euro einen volkswirtschaftlichen Gegenwert von 5,30 Euro. Die Verbraucherinsolvenzberatung ist dabei ein wichtiges Instrument innerhalb der Schuldnerberatung. Derzeit werden in NRW vom Land NRW zirka neun Millionen Euro für die Verbraucherinsolvenzberatung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig unterstützen die Sparkassenverbände über einen Fonds von drei Millionen Euro die Schuldnerberatungsstellen in den Kommunen.