Sonja Bongers MdL

Thema:  Corona-Krise

NRW:

Sportvereine können Corona-Hilfen beantragen

In Nordrhein-Westfalen können Sportvereine Hilfen aus dem Rettungsschirm des Bundes und des Landes NRW beantragen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers erklärt dazu: „Das gilt nun auch für gemeinnützige Sportvereine, die unternehmerisch tätig sind. Die Hilfen gelten zudem für freiberufliche Trainerinnen und Trainer, die hauptberuflich tätig sind.“

„Für viele der mehr als 18.000 Sportvereine in NRW ist das eine wichtige Unterstützung. Das hätte eigentlich sofort bei den Planungen des Rettungspakets mit einkalkuliert werden müssen“, sagt Sonja Bongers. Mehr …


Corona-Krise:

Hilfs- und Förderprogramme

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen möglichst gering zu halten, sollen Unternehmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgt werden. Dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hilfskredite zur Verfügung.

Betroffene Unternehmen können die entsprechende Hilfe über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen.

Sie können ab sofort beantragt werden. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, sind deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80% bis 90%). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Mio. Euro. Bis 10 Mio. Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Die verschiedenen Programme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

Unternehmen

Soforthilfe NRW

Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten Direkthilfen von 9.000 Euro.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten 15.000 Euro.

Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März.

Info:
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Ansprechpartner NRW-Wirtschaftsministerium:
0211 61772-555
(täglich, auch am Wochenende, 08.00 -18.00 Uhr)

Beantragung:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Weitere Hilfsprogramme NRW

Die Bürgschaftsbank NRW gewährt bis 2,5 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Das Landesbürgschaftsprogramm ab 2,5 Millionen Euro bereit, um Kredite zu besichern.

Bügerschaftsbank NRW:
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
info@bb-nrw.de
02131 51070

Weitere Maßnahmen:

Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft-und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Mehr Infos unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (unter anderem Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html

Information:
NRW.BANK
0211 91741 4800
(Mo – Do: 08.00 – 18.00 Uhr, Fr: 08.00 – 17.30 Uhr)

Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt und wo kann ich es beantragen?

Servicehotline der Arbeitsagentur für Arbeitgeber:
800 45555 20
(Mo – Fr: 08.00 – 18.00 Uhr)

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/kug.html

Hilfsprogramm Kultur

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Dafür stehen zunächst fünf Millionen Euro bereit.

Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden:
Zum Antragsformular

Zudem werden bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro ausgezahlt – auch dann, wenn die zentralen Veranstaltungen und Projekte abgesagt oder verschoben werden müssen.

Sportvereine

Sportvereine können sich an den Landessportbund (LSB) wenden:
vereinsnotfall@lsb.nrw

Kredite

KfW-Unternehmerkredit: Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

ERP-Gründerkredit: Jüngere Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen.

Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

Das Wichtigste in Kürze zum KfW-Unternehmerkredit:

  • KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel
  • Bis zu 1 Mrd. Euro Kreditbetrag
  • Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
  • Bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Ab sofort können Sie bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Merkblatt: KfW-Unternehmerkredit

Das Wichtigste in Kürze zum ERP-Gründerkredit:

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen
  • Für Investitionen und Betriebsmittel
  • Bis zu 1 Mrd. Euro Kreditbetrag
  • Bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwiergkeiten waren.

Merkblatt: ERP-Gründerkredit

ERP-Gründerkredit Startgeld

  • Zielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
  • Betrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)
  • Laufzeit: zehn Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
  • Sicherheit: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet:
0800 539 9001