Sonja Bongers MdL

Stichwort:  Elektronischer Rechtsverkehr

MdL Sonja Bongers:

Mehrkosten der Gerichtsvollzieher für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ausgleichen

„Gerichtsvollzieher nehmen wichtige Aufgaben für den Staat wahr. Sie machen diese Aufgabe weder ehrenamtlich, noch zu ihrem Privatvergnügen, sondern für die Allgemeinheit. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat für die Gerichtsvollzieher große Kosten verursacht. Es sollte selbstverständlich sein, dass diese Kosten erstattet werden“, sagte die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers im Düsseldorfer Landtag.

Nun ist es leider immer noch so, dass sich die Vergütung ausschließlich, nach §§ 1, 2 der Verordnung über die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher richtet. Sofern die Vergütung nicht auskömmlich sei, besteht die Möglichkeit eines Härtefallantrags gemäß § 5 GVVergVO. Bedeutet: Die Vergütung nach den oben genannten Vorschriften umfasst nicht (auskömmlich) die Kosten für die Einführung und nunmehr den Betrieb des elektronischen Rechtsverkehrs. Mehr …