Sonja Bongers MdL

Stichwort:  Untersuchungshaft

Einführung eines Resozialisierungsgesetzes auch in Nordrhein-Westfalen:

Besserer Schutz vor gewalttätigen Wiederholungstätern

Um zu verhindern, dass gewalttätige Gefangene rückfällig werden, benötigt Nordrhein-Westfalen ein Resozialisierungsgesetz. In diesem Resozialisierungsgesetz muss ein Übergangsmanagement für Gefangene gesetzlich verankert werden, das den reibungslosen Übergang von der Justizvollzugsanstalt in die Freiheit sicherstellt. Für Untersuchungsgefangene ermöglicht ein Fallmanager, dass dem Beschuldigten während der Untersuchungshaft die Wohnung sowie der Arbeitsplatz erhalten bleiben. Darüber hinaus sind in diesem Gesetz spezielle Resozialisierungsmaßnahmen für straffällig gewordene, psychisch erkrankte Kriegsflüchtlinge festzuschreiben, um künftige Gewalttaten durch diese Tätergruppe zu verhindern. Dazu erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers:

In unserer Gesellschaft sind wir ja alle als Menschen unterwegs und als solche auch verletzlich. Da sind auf der einen Seite die Menschen, die durch die Gewalttaten anderer geschädigt wurden. Menschen, die wir besser schützen müssen, damit sie nicht erneut Leid erleben. Auf der anderen sind da die Menschen, die straffällig werden oder bereits geworden sind. Auch hier gilt es einen humanen, wenn auch gerechten Blick zu behalten. Bis es zur ersten Straftat kommt, haben diese Menschen oft schwierige biographische Erfahrungen gemacht. Mehr …