Die Sportminister der Bundesländer haben sich für eine schrittweise Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes ausgesprochen. Der Beschluss soll Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder am 30. April zur Abstimmung übergeben werden. Bei Zustimmung soll ab dem 4. Mai ein stufenweiser Einstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb erfolgen.
Der Sportbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden:
- wenn die Sportangebote an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
- sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
- kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
- die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
- die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
- Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
- eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
- Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Richtig und gut findet Bongers diese Maßnahmen: „Zur Gesundheitsprävention ist es dringend notwendig, dass Menschen und vor allem Kinder und Jugendliche mit den gebotenen Sicherheitsvorkehrungen wieder Sport treiben können.“