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MdL Sonja Bongers:

NRW-Landesregierung lässt Mittel für Hochwasserschutz liegen

Die NRW-Landesregierung hat die Bundesmittel für Hochwasserschutz für die Jahre 2018 bis 2023 nur zu einem Viertel abgerufen. Dabei bereitet Hochwasser Nordrhein-Westfalen immer häufiger viele Probleme. Flüsse, die über die Ufer treten, wie zuletzt zur Jahreswende die Ruhr in Alstaden. Massive Deicharbeiten von hunderten Helfern verhinderten einen Durchbruch des Flusses in die Stadtteile.

„Manchmal kann man nur noch staunen, wie Politik funktioniert oder manchmal eben überhaupt nicht. Da haben die deutschen Bundesländer immer häufiger mit Hochwasserkatastrophen zu kämpfen und es werden extra vom Bund Gelder freigegeben für den Hochwasserschutz- aber NRW ruft sie nur zu einem Viertel ab. Von den knapp 44 Millionen Euro, die die Landesregierung für die Jahre 2018 bis 2023 hätte beziehen können, wurden nur 11,5 Millionen Euro abgerufen“, staunt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

Bundesweites Schlusslicht

Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) berichtet, ist Nordrhein-Westfalen mit dieser Abrufungsquote Schlusslicht unter allen 16 Bundesländern. Allein Bayern nahm mit fast 97 Prozent die volle Förderquote mit. Ähnlich sind die Zahlen für Baden-Württemberg. Dort wurden fats 94 Prozent der Mittel abgerufen.

Ziel der Bundesmittel ist es, die Hochwassersicherheit zu erhöhen, Schäden an Menschen, Umwelt und Eigentum zu verhindern und gleichzeitig die natürlichen Wasserressourcen und Lebensräume zu schützen. Durch eine umfassende und integrierte Herangehensweise soll ein nachhaltiger und effektiver Hochwasserschutz gewährleistet werden.

Gefahr für die Menschen

„Man muss klar sagen: Diese Herangehensweise gefährdet schlichtweg das Leben von Menschen und Tieren in NRW. Nordrhein-Westfalen ist trotz Binnenlage ein Wasserland. 438 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von 5.894 Kilometern sind erfasst. Rund 530 Kilometer Deiche sind registriert – die Hälfte davon ist marode. Dazu braucht es nun endlich die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Hochwasserschutzmaßnahmen“, so die Rechtsexpertin abschließend.