Die neue Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen weist deutliche Mängel auf. Rund 85 Prozent der 396 Kommunen des Landes verfügen immer noch nicht über den bestmöglichen Mieterschutz nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Darüber hinaus wird den Kommunen in NRW weiterhin die Möglichkeit verwehrt, in angespannten Wohnungsmärkten dem Verlust von Mietwohnraum zugunsten von teuren Eigentumswohnungen wirksam entgegentreten zu können.
Mietwohnung versus Eigentum
„Wichtig für betroffene Städte wäre vielmehr nun die gesetzlich mögliche Untersagung der Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum auf Basis einer Ermächtigungsgrundlage (§ 250 BauGB). Es bleibt weiterhin nicht nachvollziehbar, warum für die Bestimmung der jetzt vorgelegten Gebietskulisse für die neue Mieterschutzverordnung auf veraltetes Datenmaterial aus den Jahren 2019 – 2022 zurückgegriffen worden ist, obwohl für 2024 aktuellere und aussagekräftigere Daten vorliegen. Zudem ist die Einbeziehung der Kommunen wie auch der Mieterschutzvereine in den Prozess der Neugestaltung der Mieterschutzverordnung erneut nicht erfolgt. Die Auswahl der Kriterien und deren Gewichtung für die Erstellung der Gebietskulisse erscheint im Vergleich zur ersten Mieterschutzverordnung von 2020 (Empirica AG) erneut willkürlich“, so die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers.
Dies machten Vergleiche mit entsprechenden Gutachten des Dienstleisters RegioKontext GmbH in anderen Bundesländern (Niedersachsen und Schleswig-Holstein) deutlich. Der Vergleich der Gebietskulisse für die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes in NRW mit der aktuell vorgelegten Gebietskulisse für die Mieterschutzverordnung zeige signifikante Unterschiede. Obwohl in beiden Fällen derselbe Dienstleister (RegioKontext GmbH) tätig wurde, umfasse das Gutachten zur Baulandmobilisierungsverordnung im Ergebnis 95 Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, das Gutachten zur Mieterschutzverordnung jedoch nur 57.
„Dieser komplette Entwurf der Mieterschutzverordnung 2025 entspricht nicht der sozialen Realität der Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen. Die Verwendung veralteter Datengrundlagen und eine nicht sachgerechte Auswahl von Indikatoren sowie deren Gewichtung führen zu einem nicht realistischen Bild, was die Anzahl angespannter Wohnungsmärkte im Land angeht. Eine grundlegende Überarbeitung des vorgelegten Verordnungsentwurfs ist dringend geboten“, so Bongers weiter.