Sonja Bongers MdL

Stichwort:  Juristisches Staatsexamen

Längst überfällig:

Bachelor für Jura auf der Zielgeraden

Der Bachelor für Studierende der Rechtswissenschaften in NRW wird kommen. Darauf verständigte sich nun der Landtag in Düsseldorf. Für die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers ein längst überfälliger Schritt: „Jura ist ein hartes Studium. Das wissen alle, die sich hiermit beschäftigt haben. Und dennoch ist Jura auch ein schönes und vor allem vielfältiges Studium. Trotzdem schaffen jedes Jahr zahlreiche ambitionierte Jurastudierende nicht die Examensprüfung.

Aber das Studium sollte nicht umsonst sein. Menschen, die Jura studiert und darin auch schon erhebliche Studienleistungen erworben haben, bringen solide Qualifikationen mit, auch wenn sie kein Staatsexamen erfolgreich absolviert haben“, sagte die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers im Landtag. Mehr …


Diese Woche Thema im Landtag:

Der integrierte Bachelor für Juristen muss auch in NRW kommen

Berlin hat ihn, Hamburg hat ihn und auch Leipzig: Den Bachelor für Juristen. NRW hingegen tut sich immer noch schwer damit, in das starre Jurastudium den Bachelor flächendeckend zu integrieren. „Für viele Studierende ist dieser Bachelor-Abschluss eine zusätzliche Chance. Denn nicht jeder, der Rechtswissenschaft studiert, arbeitet später als Jurist oder Juristin. Das im Studium Erlernte kann auch ohne Staatsexamen in vielen anderen Berufsbereichen sinnvoll eingesetzt werden. Es reicht nicht, dass lediglich an der Uni Köln ein internationaler deutsch-französischer Bachelor besteht“, sagte die SPD-Rechtsexpertin Sonja Bongers. Mehr …


MdL Sonja Bongers:

Mehr weibliche Prüferinnen beim Jura-Examen

Die Studie „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei juristischen Staatsexamen“ des Justizministeriums NRW hat ergeben, dass die mündlichen Noten bei Frauen durchschnittlich 2,4 % schlechter ausfallen als in den objektiveren anonymisierten schriftlichen Prüfungen. Bei überproportional vielen männlichen Prüfern haben Frauen schlechtere Chancen, die gleiche Bewertung als ihre männlichen Kommilitonen zu erhalten.

Prüfungen haben den Anspruch fair zu sein. Dabei sollen die Leistungen von Examenskandidaten möglichst nach objektiven Kriterien bewertet werden. Strukturelle Diskriminierungen zu verhindern, ist dabei oberstes Gebot. Aber gerade in mündlichen Prüfungen fließt oft nicht nur die reine Sachleistung, sondern auch das individuelle Auftreten und der Kontakt in der Prüfungssituation in die Gesamtbewertung mit ein. Dieses geschieht sowohl bewusst als auch unbewusst. In die Wahrnehmung von anderen Menschen spielen auch immer zum einen Standpunkte, aber zum anderen auch Erwartungen an Geschlechterrollen mit ein. Mehr …