Sonja Bongers MdL

Tag:  Mittwoch, 03.Mai2023

MdL Sonja Bongers:

Konzept Staatsanwälte vor Ort muss ausgebaut werden

Das Konzept des Staatsanwaltes bzw. der Staatsanwältin vor Ort in einigen nordrhein-westfälischen Städten hat sich bereits bewährt. Besonders die Verankerung im Stadtteil und die Kontinuität in räumlich sehr begrenzten Gebieten stellt dabei einen besonderen Vorteil dar, um Kriminalität effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Problemlagen sind oft von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Kenntnisse der sozialräumlichen Gegebenheiten und auch der lokalen Akteure ist für die Überführung von Straftaten nützlich. Mehr …


MdL Sonja Bongers:

Mehr weibliche Prüferinnen beim Jura-Examen

Die Studie „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei juristischen Staatsexamen“ des Justizministeriums NRW hat ergeben, dass die mündlichen Noten bei Frauen durchschnittlich 2,4 % schlechter ausfallen als in den objektiveren anonymisierten schriftlichen Prüfungen. Bei überproportional vielen männlichen Prüfern haben Frauen schlechtere Chancen, die gleiche Bewertung als ihre männlichen Kommilitonen zu erhalten.

Prüfungen haben den Anspruch fair zu sein. Dabei sollen die Leistungen von Examenskandidaten möglichst nach objektiven Kriterien bewertet werden. Strukturelle Diskriminierungen zu verhindern, ist dabei oberstes Gebot. Aber gerade in mündlichen Prüfungen fließt oft nicht nur die reine Sachleistung, sondern auch das individuelle Auftreten und der Kontakt in der Prüfungssituation in die Gesamtbewertung mit ein. Dieses geschieht sowohl bewusst als auch unbewusst. In die Wahrnehmung von anderen Menschen spielen auch immer zum einen Standpunkte, aber zum anderen auch Erwartungen an Geschlechterrollen mit ein. Mehr …


Heute im Landtag:

KI in der NRW-Justiz

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz ist ein wichtiger Baustein, um die nordrhein-westfälische Justiz zukunftsfähig zu machen. Aus diesem Grund ist sie für uns unumgänglich. Gleichzeitig bringt dieses besondere Fortschrittsthema eine Reihe neuer Fragestellungen mit sich, die bisher noch nicht umfassend geklärt sind. Den Austausch mit Experten halte ich daher für entscheidend, damit Künstliche Intelligenz zielgerichtet und ressourceneffizient im Verwaltungsapparat der Justiz und insbesondere in der richterlichen Arbeit angewendet werden kann.

Denn: Neben verfassungsrechtlichen und technischen Fragestellungen geht es auch um ethische Überlegungen. Unter anderem muss sichergestellt werden, dass Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit der betroffenen Bürger zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Ebenfalls muss die Achtung des Datenschutzes umfassend eingehalten werden, damit sensible Daten von Menschen geschützt werden, die als Angeklagte, Zeugen oder Verurteilte unser Rechtssystem durchlaufen. Mehr …