Die SPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsexpertin der Fraktion, Sonja Bongers, hat die NRW-Landesregierung aufgefordert, die Urteile des Bundesarbeitsgerichts bezüglich der Eingruppierung von Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften umzusetzen.
„Das Bundesarbeitsgericht hat in grundlegenden Urteilen entschieden, dass wenn Justizangestellte über einen längeren Zeitraum Aufgaben mit höherem Anspruch verrichten, diese auch dementsprechend zu bezahlen sind. Die Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften haben somit im Ergebnis Anspruch auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 a TV-L und Anspruch auf das Entgelt nach dieser Entgeltgruppe“, sagte Bongers nach Ablehnung des SPD-Antrags im Landtag. Mehr …