Sonja Bongers MdL

MdL Sonja Bongers:

NRW-Landesregierung verweigert zustehende bessere Besoldung für Justizbeschäftigte

Die SPD-Landtagsabgeordnete und Rechtsexpertin der Fraktion, Sonja Bongers, hat die NRW-Landesregierung aufgefordert, die Urteile des Bundesarbeitsgerichts bezüglich der Eingruppierung von Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften umzusetzen.

„Das Bundesarbeitsgericht hat in grundlegenden Urteilen entschieden, dass wenn Justizangestellte über einen längeren Zeitraum Aufgaben mit höherem Anspruch verrichten, diese auch dementsprechend zu bezahlen sind. Die Justizbeschäftigten in Serviceeinheiten und Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften haben somit im Ergebnis Anspruch auf Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9 a TV-L und Anspruch auf das Entgelt nach dieser Entgeltgruppe“, sagte Bongers nach Ablehnung des SPD-Antrags im Landtag.

3700 Klagen anhängig

Die Ursprungsklage stammte von einer Justizangestellten in Lohngruppe 6 aus Baden-Württemberg, die über lange Jahre hinweg durchweg Tätigkeiten ausübte, die eigentlich von Beschäftigten der Lohngruppe 9 ausgeführt werden. Die Frau klagte vor dem Bundesarbeitsgericht und bekam Recht. Im konkreten Fall ging es dabei um rund 965 Euro brutto monatlich. „Wenn ich das auf ein Jahr hochrechne und dann auf die Länge des Zeitraums, dann kommen für die Betroffenen erhebliche Summen zusammen“, so Bongers.

Seit dem Bekanntwerden der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wurden aus den Gerichten und Staatsanwaltschaften rund 3.700 Anträge auf Höhergruppierung gestellt.

Justizminister und Finanzministerien stellen sich quer

Die Landesregierung und hier vor allem das Ministerium der Justiz geführt von Peter Biesenbach (CDU) und das Finanzministerium von Lutz Lienenkämper (CDU) haben diese Urteile bislang nicht umgesetzt. Die SPD-Fraktion hatte das Thema mehrmals im Rechtsausschuss, zuletzt im Juni 2021, aufgerufen.

„Die Landesregierung ist nach wie vor nicht gewillt, die Urteile im Sinne der Beschäftigten umzusetzen. Ganz im Gegenteil: Die Landesregierung unterstützt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), in deren Tarifvertrag die Beschäftigten eingegliedert sind, bei einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, um so das Urteil zu kippen. Wenn wir das Vorgehen einmal aus Sicht eines Bürgers betrachten, dann ist das so, als wenn zum Beispiel der Privatmann Minister Peter Biesenbach, Dienst- oder Handwerksleistungen zwar nutzt, aber dann im Anschluss sagt, sie haben ja gar nicht die erforderliche Qualifikation und demzufolge nicht den angemessenen Betrag bezahlt“, so die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion.

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