„Der Wortbruch der Landesregierung ist kaum zu glauben. Und er ist eine bittere Enttäuschung für alle, die seit Jahren auf eine verbindliche gesetzliche Grundlage zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs in NRW gehofft haben. Dass die Landesregierung Kommunen und Träger so im Regen stehen lässt, wird noch verheerende Folgen haben. Darauf kann sich Schwarz-Grün schon einmal einstellen“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Ott zum Thema OGS.
Am schlimmsten aber sei es für die vielen Familien, die jetzt in die Röhre schauen müssten. Kinder, die in wohlhabenden Kommunen lebten, würden mehr Bildungschancen haben als Kinder aus sozial benachteiligten Städten und Gemeinden. Familien, die ohnehin schon mit sozialen Herausforderungen zu kämpfen hätten, würden im schlimmsten Fall gar keinen Platz für ihre Kinder bekommen. Was das vor allem für Menschen bedeute, die dringend darauf angewiesen sind, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, lasse sich leider leicht ausmalen. Frauen und insbesondere Alleinerziehende würden die Verlierer sein – und das sei eine weitere Katastrophe, so Ott.
„Der Dynamik des Rechtsanspruches, den aller Voraussicht nach die übergroße Mehrheit der Familien mit Kindern in Anspruch nehmen wird, und dem dringenden Bedarf, deshalb in kurzer Zeit hunderttausende Plätze zu schaffen, werden bloße Eckpunkte in keiner Weise gerecht.
Die Kommunen und Träger müssen sich auf gesetzliche Grundlagen für Qualitätsanforderungen verlassen können. Außerdem enthalten die Eckpunkte keinerlei Perspektiven für eine Beitragsfreiheit. So droht der bereits bestehende Flickenteppich zu einem Wildwuchs zu werden – und das vor allem zum Schaden unserer Kinder.
NRW braucht deshalb unbedingt ein Ausführungsgesetz für den OGS-Rechtsanspruch. Auf die einfache Frage, ob ein solches noch kommt, dazu hatte Schulministerin Feller keine Antwort. Zurzeit sind es allein die Kommunen, die den Rechtsanspruch vorantreiben. Von der Landesregierung erhalten sie dabei keinerlei Unterstützung“, sagte Ott abschließend.