Sonja Bongers MdL

Partnerschaftsgewalt:

Wenn das eigene Zuhause nicht mehr sicher ist – mehr Unterstützung für Frauenhäuser und Beratungsstellen

Bundesweit werden jede Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Diese Zahl steht repräsentativ für einen erschreckenden Anstieg von Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft. Dabei hat Gewalt gegen Frauen viele Erscheinungsformen und reicht von Kontrolle und psychischer Gewalt bis hin zu sexualisierter und physischer Gewalt. Gewalt trifft Frauen jeden Alters und aller sozialer Schichten, sie passiert überall – auch dort, wo sich Frauen am sichersten fühlen sollten: dem eigenen Zuhause. Im Jahr 2022 wurden 240.547 Opfer Häuslicher Gewalt erfasst. Das ist ein Anstieg von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Überwiegend betrifft es Frauen: 71,1 Prozent der Opfer Häuslicher Gewalt sind weiblich, während die Täter zumeist Männer sind (76,3 Prozent).

„Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Die Gesellschaft als solche, sowie sämtliche staatlichen Instanzen sind in der Verantwortung, alles zu tun, um die steigende Gewalt gegen Frauen zu stoppen und den Betroffenen bestmögliche Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen“, sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers.

Mehr Unterstützung für Beratungsstellen und Frauenhäuser

Eine zentrale Rolle bei dem Thema spielen Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser. „Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über ein gutes Netzwerk an Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen. Der Bedarf ist jedoch in ganz Nordrhein-Westfalen – gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren verzeichneten Erhöhung der Fallzahlen – sehr hoch und so sind beispielsweise freie Plätze in Frauenhäusern oft Mangelware und die Frauenberatungsstellen mehr als ausgelastet. Hier müssen wir auf jeden Fall nachbessern“, sagt Bongers.

Initiativen gefährdet

Das Fördersystem von Frauenhäusern und -beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen ist nicht länger tragfähig. Aktuell fördert die Landesregierung Personal- und Sachkosten für den laufenden Betrieb eines Frauenhauses. Diese Förderung umfasst bis zu fünf Personalstellen, sowie einen Zuschuss bei den Sachkosten in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr und Frauenhaus. Diese projektbasierte Förderung der Landesregierung deckt jedoch nicht die Gesamtkosten. Daher sind die Projekte auf kommunale Förderungen oder Drittmittel, meist Spenden, angewiesen.

„Dieses System der anteiligen Projektförderung ist unzeitgemäß und bedroht die Initiativen in ihrer Existenz. Im Interesse der Betroffenen sollte die Landesregierung sich mit den Kommunen auf eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen einigen, um die immer noch bestehende Finanzierungslücke der Träger zu schließen“, so die SPD-Rechtsexpertin.