SPD wollte gezielte Videoüberwachung an Müll-Hotspots rechtssicher ermöglichen. Schwarz-Grün lehnt ab.
Illegale Müllablagerungen sind in Oberhausen ein Ärgernis, das viele Bürgerinnen und Bürger kennen: abgestellte Matratzen, Bauschutt, alte Elektrogeräte oder Müllsäcke an Containerstandorten, in Nebenstraßen oder auf öffentlichen Flächen. Das verschandelt das Stadtbild, verursacht Kosten und sorgt für Frust in den Stadtteilen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wollte den Kommunen deshalb mehr Handlungsmöglichkeiten geben. Mit einem Änderungsantrag zum Ordnungsbehördengesetz sollte Städten wie Oberhausen eine klare Rechtsgrundlage ermöglicht werden, um an besonders belasteten Orten offen, gezielt und zeitlich begrenzt Videoüberwachung einzusetzen.
„Saubere Stadtteile sind keine Nebensache. Sie haben ganz konkret damit zu tun, ob Menschen sich in ihrem Viertel sicher und wohlfühlen. Der öffentliche Raum gehört allen. Er darf nicht als private Müllkippe missbraucht werden. Wenn an bestimmten Stellen immer wieder illegal Müll abgeladen wird, brauchen die Kommunen endlich wirksame und rechtssichere Instrumente.“
Cordes betont, dass es nicht um flächendeckende Überwachung gehe:
„Niemand will Kameras an jeder Straßenecke. Es geht um bekannte Problemstellen, an denen immer wieder illegal Müll abgeladen wird oder Vandalismus passiert. Dort sollten Kommunen handeln können: sichtbar, räumlich begrenzt und mit klaren Löschfristen. Das ist keine Überwachung ins Blaue hinein, sondern eine pragmatische Antwort auf ein Problem, das viele Menschen in Oberhausen zu Recht aufregt.“
Nach Auffassung der SPD bleibt Schwarz-Grün hier eine überzeugende Antwort schuldig. Der am 17. Juni 2026 im Landtag beschlossene Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes enthält keine entsprechenden Regelungen. Die SPD wollte diese Lücke schließen. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde durch die regierungstragenden Fraktionen abgelehnt.

Sonja Bongers ist Erste Bürgermeisterin der Stadt Oberhausen und Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen
„Bei Schwarz-Grün war offenbar strittig, ob die Kommunen dieses Werkzeug bekommen sollen. Die einen wollten nicht, die anderen haben sich nicht getraut – und am Ende zahlen die Menschen vor Ort die Zeche. Denn sie sind es, die an vermüllten Ecken vorbeilaufen, sich über dreckige Plätze ärgern und über ihre Gebühren für die Beseitigung illegaler Müllablagerungen mitbezahlen. Oberhausen braucht keine Zuständigkeitsdebatten, sondern klare Regeln: Wer immer wieder wilde Müllkippen produziert, muss damit rechnen, erwischt zu werden.“
Bongers unterstreicht, wie wichtig die zusätzlichen Möglichkeiten für die Kommune gewesen wären:
„Die Stadt Oberhausen investiert viel Arbeit und Geld, um illegale Müllablagerungen zu beseitigen. Aber solange Verursacherinnen und Verursacher kaum ermittelt werden können, bleibt das Problem bestehen. Eine gezielte Videoüberwachung an bekannten Müll-Hotspots hätte dabei helfen können, abzuschrecken und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen – transparent, verhältnismäßig und klar geregelt.“
Der SPD-Vorschlag sah enge Voraussetzungen vor: Videoüberwachung sollte nur an wiederholt belasteten Orten möglich sein, offen kenntlich gemacht werden, räumlich begrenzt bleiben und grundsätzlich spätestens nach 14 Tagen gelöscht werden. Zudem sollte die Maßnahme befristet und regelmäßig überprüft werden.
Frederick Cordes kritisiert die Ablehnung des Änderungsantrags durch CDU und Grüne abschließend:
„Mit unserem Änderungsantrag lag eine pragmatische, rechtssichere und verhältnismäßige Lösung auf dem Tisch. CDU und Grüne haben sie abgelehnt, weil sie von der SPD kam. Dabei ist doch nicht entscheidend, wer den Vorschlag macht. Entscheidend ist, dass er den Kommunen hilft – und dass er den Menschen in Oberhausen hilft, ihre Stadt sauberer und lebenswerter zu machen. Die schwarz-grüne Landesregierung bekämpft hingegen lieber die Lösung und nicht das Problem.“

