Sonja Bongers MdL

Sonja Bongers und Sven Wolf:

„Justiz braucht Schutzausrüstung!“

Zu den geplanten Lockerungen im Bereich der nordrhein-westfälischen Justiz erklären Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Sven Wolf, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

Sonja Bongers: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Gerichte ihre Arbeit langsam wieder normalisieren. Das geht aber nach unserer Auffassung nur, wenn das Land die Bediensteten auch ausreichend schützen kann. Wenn zum Beispiel die Besucher von Strafprozessen im Eingangsbereich durchsucht werden, brauchen die Wachtmeister Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel. Die Richter müssen auch die Möglichkeit haben, auf Schutzausrüstung zuzugreifen. Und natürlich gilt das erst recht für die Gerichtsvollzieher, die sogar Hausbesuche machen müssen. Erst wenn diese Schutzausrüstung verfügbar ist, sind Lockerungen vertretbar.“ Mehr …


Oberhausener Feuerwehr:

Sonja Bongers lobt grenzüberschreitende Hilfe bei Waldbränden

Die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion Sonja Bongers hat den Einsatz der Oberhausener Feuerwehr in den grenznahen Waldbrandgebieten in den Niederlanden gelobt. „Der Hilfseinsatz unserer Feuerwehr in der niederländischen Gemeinde Herkenbosch war vorbildlich“, erklärt die Landtagsabgeordnete. „Die dort geleistete Unterstützung bei der Waldbrandbekämpfung zeigt wieder einmal, wie wichtig der Zusammenhalt in Europa und die Nachbarschaftshilfe sind.“

Auf einer Fläche von rund 35 Hektar stehen Teile des Naturschutzgebietes Herkenbosch in Flammen. Die niederländische Feuerwehr hatte einen Wasserförderungszug angefordert, der mit einem speziellen Abrollbehältersystem ausgestattet ist. Dieses System ermöglicht die Brandbekämpfung über lange Wegstrecken. Mehr …


Corona-Krise:

Corona und Reisen – Fragen und Antworten

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es derzeit nicht möglich gebuchte und schon bezahlte Pauschalreisen anzutreten. Bis mindestens Ende April gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Daher gilt derzeit:

Rückerstattung muss durch Veranstalter erfolgen

Kunden, die eine Pauschalreise gebucht hatten, die aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, dürfen gezahlte Reisekosten zurückfordern. Der Veranstalter muss unverzüglich nach Absage der Reise, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen die Kosten erstatten. Sollte dies nicht geschehen, kann der Kunde fristgerecht mahnen. Einige Reiseveranstalter versuchen, einen Teil ihrer Kosten auf die Kunden abzuwälzen. Sie stellen hohe Aufwandsentschädigungen für die Rückabwicklung der Reise in Rechnung. Verbraucherzentralen warnen davor, zu zahlen: Es existiert keine vertragliche noch rechtliche Grundlage für einen Zahlungsanspruch zugunsten des Veranstalters. Mehr …


Corona-Krise:

Süße Teilchen für ein großes Dankeschön

Tagtäglich wird es uns durch die Corona-Krise immer wieder bewusst: Ohne die vielen Menschen, die in ihren Berufen oft an die Leistungsgrenze und darüber hinaus gehen, hätten wir alle es weitaus schwieriger in diesen Tagen. Und dann gibt es da noch die zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfer – diejenigen, die nicht lange fragen oder diskutieren, sondern die einfach machen. Die anfassen, damit wir alle – und besonders die Schwächeren und Benachteiligten – diese krisenhaften Zeiten so gut wie möglich überstehen.

„Es ist doch klar: Mit einem einfachen ‚Danke‘ ist es nicht getan, der gerechtfertigte Beifall ändert nichts an den Verhältnissen. Es gibt viele Lehren, die wir aus dieser Krise gesellschaftlich und politisch ziehen müssen“, erklärt Sonja Bongers, die Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion. „Sich nun kurz vor den Feiertagen noch einmal bei all diesen Menschen zu bedanken, ist uns jedoch ein Anliegen. Und es soll auch ein Zeichen sein: Wir werden den Einsatz dieser Menschen, die uns allen durch diese Krise helfen, nicht vergessen.“ Mehr …


NRW:

Sportvereine können Corona-Hilfen beantragen

In Nordrhein-Westfalen können Sportvereine Hilfen aus dem Rettungsschirm des Bundes und des Landes NRW beantragen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Sonja Bongers erklärt dazu: „Das gilt nun auch für gemeinnützige Sportvereine, die unternehmerisch tätig sind. Die Hilfen gelten zudem für freiberufliche Trainerinnen und Trainer, die hauptberuflich tätig sind.“

„Für viele der mehr als 18.000 Sportvereine in NRW ist das eine wichtige Unterstützung. Das hätte eigentlich sofort bei den Planungen des Rettungspakets mit einkalkuliert werden müssen“, sagt Sonja Bongers. Mehr …


Corona-Krise:

Hilfs- und Förderprogramme

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen möglichst gering zu halten, sollen Unternehmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgt werden. Dafür stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hilfskredite zur Verfügung.

Betroffene Unternehmen können die entsprechende Hilfe über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen.

Sie können ab sofort beantragt werden. Die Voraussetzungen für die KfW-Kredite wurden massiv gelockert und Konditionen verbessert, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, sind deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80% bis 90%). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Mio. Euro. Bis 10 Mio. Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Die verschiedenen Programme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

Unternehmen

Soforthilfe NRW

Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten Direkthilfen von 9.000 Euro.

Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten 15.000 Euro.

Darüber hinaus plant die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zahlen.

Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März.

Info:
Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

Ansprechpartner NRW-Wirtschaftsministerium:
0211 61772-555
(täglich, auch am Wochenende, 08.00 -18.00 Uhr)

Beantragung:
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Weitere Hilfsprogramme NRW

Die Bürgschaftsbank NRW gewährt bis 2,5 Millionen Euro pro Unternehmen. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Das Landesbürgschaftsprogramm ab 2,5 Millionen Euro bereit, um Kredite zu besichern.

Bügerschaftsbank NRW:
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
info@bb-nrw.de
02131 51070

Weitere Maßnahmen:

Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft-und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Mehr Infos unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus

Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, zum Beispiel Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (unter anderem Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).
https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html

Information:
NRW.BANK
0211 91741 4800
(Mo – Do: 08.00 – 18.00 Uhr, Fr: 08.00 – 17.30 Uhr)

Wann wird Kurzarbeitergeld gezahlt und wo kann ich es beantragen?

Servicehotline der Arbeitsagentur für Arbeitgeber:
800 45555 20
(Mo – Fr: 08.00 – 18.00 Uhr)

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/kug.html

Hilfsprogramm Kultur

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Dafür stehen zunächst fünf Millionen Euro bereit.

Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden:
Zum Antragsformular

Zudem werden bereits bewilligte bzw. derzeit noch in Prüfung befindliche Förderungen in Höhe von mehr als 120 Millionen Euro ausgezahlt – auch dann, wenn die zentralen Veranstaltungen und Projekte abgesagt oder verschoben werden müssen.

Sportvereine

Sportvereine können sich an den Landessportbund (LSB) wenden:
vereinsnotfall@lsb.nrw

Kredite

KfW-Unternehmerkredit: Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen.

ERP-Gründerkredit: Jüngere Unternehmen, die weniger als fünf Jahre bestehen.

Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

Das Wichtigste in Kürze zum KfW-Unternehmerkredit:

  • KfW-Corona-Hilfe für Investitionen und Betriebsmittel
  • Bis zu 1 Mrd. Euro Kreditbetrag
  • Für Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
  • Bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Ab sofort können Sie bei ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen.

Merkblatt: KfW-Unternehmerkredit

Das Wichtigste in Kürze zum ERP-Gründerkredit:

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen
  • Für Investitionen und Betriebsmittel
  • Bis zu 1 Mrd. Euro Kreditbetrag
  • Bis zu 90 % Risikoübernahme
  • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwiergkeiten waren.

Merkblatt: ERP-Gründerkredit

ERP-Gründerkredit Startgeld

  • Zielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
  • Betrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000 Euro)
  • Laufzeit: zehn Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
  • Sicherheit: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank

Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet:
0800 539 9001


Corona-Krise:

NRW-Rettungsschirm zeigt Mängel

Die SPD-Fraktion hat in einer Sonderplenarsitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am heutigen Dienstag dafür gestimmt, den geplanten Rettungsschirm in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro mitzutragen. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Sonja Bongers:

„Es war für uns als Demokraten klar, dass wir diese wichtige Entscheidung unterstützen, um die Krise bestmöglich abzufedern. Dennoch ist das Verhalten der CDU-FDP-Regierung enttäuschend, nicht einen unserer Vorschläge zu unterstützen. Alle Änderungsanträge, die gerade für viele Menschen wirkliche Auswirkungen hätten, wurden abgelehnt. Von Soforthilfen für die Sozialwirtschaft über die Unterstützung für Frauenhäuser und Sport- und Jugendarbeit bis hin zur Erstattung von Kita- und OGS-Beiträgen – die Fraktionen von CDU und FDP lehnten die Initiativen ausnahmslos ab.“ Mehr …


Schlichten statt richten:

Mdl Sonja Bongers besucht Oberhausener Schiedsfrau

Sonja Bongers besuchte Dagmar Heitmann, die Schiedsfrau für die Oberhausener Stadtteile Alstaden und Lirich

Die Landtagsabgeordnete Sonja Bongers (SPD) besuchte Dagmar Heitmann, die Oberhausener Schiedsfrau für den Schiedsbezirk Alstaden und Lirich.

„Schlichten statt richten“, unter diesem Motto kümmern sich Schiedsleute außergerichtlich um Streitfälle. Dagmar Heitmann wurde im Jahr 2014 vom Rat der Stadt Oberhausen zur Schiedsfrau für den Bezirk Alstaden und Lirich gewählt und 2019 in diesem Ehrenamt bestätigt. Seitdem bearbeitet sie rund 15 bis 20 Fälle pro Jahr.

„Wir wissen alle, dass die Gerichte in Nordrhein-Westfalen stark überlastet sind. Vor diesem Hintergrund ist es absolut zu fördern, Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln,“ sagt die Juristin Sonja Bongers, „Deshalb habe ich die Gelegenheit gerne genutzt, mich aus erster Hand über das Schiedswesen in Oberhausen zu informieren.“ Mehr …


MdL Sonja Bongers:

„CDU und FDP zeigen Pflegepersonal im Justizvollzug die kalte Schulter“

Die Koalitionsabgeordneten von CDU und FDP haben den Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 17/8105) abgelehnt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, dass das angestellte Pflegepersonal im Justizvollzug genauso wie die beamteten Pflegekräfte eine Zulage bekommen sollen. Dazu erklärt Sonja Bongers, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Beide Gruppe leisten die gleiche Arbeit und müssen deshalb gleichgestellt werden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein. Es ist niemandem zu erklären, warum auf einer Station die beamteten Kräfte eine Zulage erhalten und die Angestellten nicht. Es geht hier um Anerkennung der schweren und wichtigen Arbeit. Diese Menschen sind es wert, dass man sie finanziell genauso mit der Zulage ausstattet, wie die Beamten. Mehr …


SPD-Ratsfraktionen Oberhausen und Bottrop:

Solebecken im Revierpark Vonderort soll erhalten bleiben!

Fitnessstudio statt Solebad im Revierpark Vonderort? Das trifft auf entschiedenen Widerstand der Oberhausener und Bottroper SPD.

Die Pläne der Geschäftsführung der Freizeitmetropole Ruhr, das Solebecken im Revierpark Vonderort durch ein Fitnesscenter zu ersetzen, stoßen in den SPD-Fraktionen im Rat der Stadt Oberhausen und im Rat der Stadt Bottrop auf massiven Widerstand. Sonja Bongers, Fraktionsvorsitzende in Oberhausen: „Wir haben gerade erst unter Einsatz von städtischen Mitteln das Freibad im Außenbereich saniert und aufgewertet. Wir haben das Freibad und das Solebad immer als eine Einheit betrachtet. Das werden wir so nicht hinnehmen!“ Mehr …


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